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Controlling für soziale Einrichtungen: SKR45, PBV und Pflegesatzverhandlungen

Warum Kostenrechnung für Pflege und soziale Einrichtungen zentral ist: der Kontenrahmen SKR45, die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) und Auswertungen für Pflegesatzverhandlungen.

Datenbrücke · 30. Juli 2026

Soziale Einrichtungen haben besondere Anforderungen an ihr Rechnungswesen – und besonders viel von einer guten Kostenrechnung. Dieser Beitrag erklärt den Kontenrahmen SKR45, die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) und warum Auswertungen für Pflegesatzverhandlungen so wichtig sind.

SKR45 und die PBV

Der SKR45 ist der DATEV-Branchenkontenrahmen für soziale Einrichtungen nach der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV). Er entspricht den Gliederungsvorschriften des § 3 Abs. 2 PBV und orientiert sich am Aufbau des SKR04. Eingesetzt wird er unter anderem von:

  • stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen,
  • Reha-Einrichtungen,
  • Behinderten-, Kinder- und Jugendheimen.

Für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs ist dagegen der SKR42 der passende Branchenkontenrahmen.

Warum Controlling hier besonders zählt

Soziale Einrichtungen finanzieren sich zu großen Teilen über verhandelte Sätze. Damit wird die Kostenrechnung zum Herzstück der Steuerung: Nur wer seine Kosten differenziert kennt, kann sie in Verhandlungen belastbar begründen.

Typische Auswertungsdimensionen sind:

  • Bereiche (z. B. Wohnbereiche, ambulant/stationär),
  • Pflegegrade,
  • Kostenträger wie Kranken- oder Pflegekassen.

Genau dafür ist die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung gemacht: Sie ordnet Kosten dorthin, wo sie entstehen und wofür – und macht sie damit verhandlungsfest.

Passende Auswertungen

Das Branchenpaket rund um den SKR45 bringt auf die PBV zugeschnittene betriebswirtschaftliche Auswertungen mit – von der klassischen BWA über eine Kapitalflussrechnung bis zum Controllingreport nach PBV, der die wirtschaftliche Lage unterjährig anhand von Kennzahlen und Trends beurteilt. Ergänzt wird das durch die Anlagenbuchführung mit PBV-Spezifika (etwa dem Nachweis geförderten Anlagevermögens).

Und in der Praxis?

Die eigentliche Kostenrechnung wird in DATEV geführt. Die Datenbrücke liest diese DATEV-Daten – Kostenstellen, Kostenträger und Auswertungen – automatisch aus und macht sie als aktuelle, verständliche Übersicht verfügbar: differenziert nach den Dimensionen, die Sie für Steuerung und Verhandlung brauchen, bis zur Einzelbuchung nachvollziehbar.

Mehr zur Kostenstellenauswertung →

Häufige Fragen

Was ist der Kontenrahmen SKR45?

Der SKR45 ist der DATEV-Branchenkontenrahmen für soziale Einrichtungen nach der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV). Er entspricht den Gliederungsvorschriften des § 3 Abs. 2 PBV und orientiert sich am Schema des SKR04. Genutzt wird er u. a. von Pflege-, Reha-, Behinderten-, Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Was ist die PBV?

PBV steht für Pflege-Buchführungsverordnung. Sie regelt Rechnungslegung und Gliederung für Pflegeeinrichtungen. Der Kontenrahmen SKR45 und passende Auswertungen sind darauf ausgelegt, diese Vorgaben zu erfüllen.

Wie hilft die Kostenrechnung bei Pflegesatzverhandlungen?

Für Pflegesatzverhandlungen müssen Kosten differenziert nachgewiesen werden. Mit einer Kostenrechnung lassen sich die Kosten z. B. nach Bereichen, Pflegegraden oder Kostenträgern (Krankenkassen) auswerten – eine belastbare Grundlage für die Verhandlung.

Für wen eignet sich der SKR45?

Für soziale Einrichtungen nach PBV: stationäre und ambulante Pflege, Reha-Einrichtungen, Behinderten-, Kinder- und Jugendheime. Für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs kommt dagegen der SKR42 in Frage.

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