Kontenzweck in DATEV: die Stellschraube für Ihre Auswertungen
Was der Kontenzweck ist, wie er sich von der Kontenfunktion unterscheidet und was die „neue BWA“ auf Basis von Kontenzwecken für Ihre Auswertungen bedeutet.
Warum landet ein Konto in genau dieser BWA-Zeile? Die Antwort heißt oft Kontenzweck. Er ist die Stellschraube, die entscheidet, wie Ihre Buchhaltung in Auswertungen erscheint. Dieser Beitrag erklärt Kontenzweck und Kontenfunktion – und was die „neue BWA" damit zu tun hat.
Was der Kontenzweck steuert
Jede Buchung landet auf einem Konto. Der Kontenzweck legt fest, wie dieses Konto in den Auswertungen behandelt wird – also in welche Zeile einer BWA oder Auswertung sein Wert einfließt. Damit ist der Kontenzweck die Brücke zwischen der einzelnen Buchung und der aussagekräftigen Auswertung.
Ein Beispiel: Ob ein Aufwand als „Materialaufwand" oder als „sonstige Kosten" in der BWA erscheint, hängt davon ab, welcher Zweck dem Konto zugeordnet ist.
Kontenfunktion vs. Kontenzweck
Beide werden in den Kontenstammdaten gepflegt, meinen aber Unterschiedliches:
- Die Kontenfunktion beschreibt die grundsätzliche Eigenschaft eines Kontos – etwa ob es ein Automatikkonto mit hinterlegtem Steuerschlüssel ist.
- Der Kontenzweck beschreibt die betriebswirtschaftliche Zuordnung – wie das Konto in BWA und Auswertungen einsortiert wird.
Vereinfacht: Die Funktion sagt, was das Konto steuerlich ist; der Zweck sagt, wo es in der Auswertung erscheint.
Zwei Wege zur BWA: Schema oder Kontenzweck
Historisch beruht die BWA auf einem BWA-Schema: Es ordnet Kontenbereiche den BWA-Zeilen zu (siehe auch Kontenrahmen SKR03/04). Die neue BWA leitet diese Zuordnung stattdessen direkt aus dem Kontenzweck ab.
- Bisherige BWA – Basis: BWA-Schema (Kontenbereiche → Zeilen).
- Neue BWA – Basis: Kontenzweck (Konto trägt seine Zuordnung selbst).
Seit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 12.2 wurde – sofern keine individuellen BWA oder BWA-Planwerte genutzt werden – automatisch auf die Kontenzweck-Basis umgestellt, in der Regel ab dem Wirtschaftsjahr 2022. Inhaltlich bleibt das BWA-Angebot gleich.
Warum das für die Auswertung zählt
Der Kontenzweck ist damit ein mächtiger Hebel: Ein falsch oder gar nicht gesetzter Zweck führt dazu, dass ein Konto in der Auswertung falsch einsortiert wird oder fehlt. Wer die Logik kennt, erkennt schneller, warum eine Kennzahl an einer bestimmten Stelle steht – oder warum eine Zeile leer bleibt. Ein Abgleich gegen die Summen- und Saldenliste deckt solche Lücken auf.
Und in der Praxis?
Die Datenbrücke bereitet Ihre DATEV-Auswertungen automatisch auf – auf Basis der in DATEV gepflegten Strukturen (BWA-Schema bzw. Kontenzweck). So sehen Sie Ergebnis, Kostenstellen und Soll-Ist ohne manuelles Sortieren, immer aktuell aus Ihren Zahlen.
Häufige Fragen
+ Was ist ein Kontenzweck in DATEV?
Der Kontenzweck steuert, wie ein Konto in den Auswertungen behandelt wird – also in welche Zeile einer BWA oder Auswertung es einfließt. Er ist damit eine zentrale Stellschraube: Über den Kontenzweck wird aus einer Buchung die richtige Aussage in der Auswertung.
+ Was ist der Unterschied zwischen Kontenfunktion und Kontenzweck?
Die Kontenfunktion legt die grundsätzliche steuerliche/buchhalterische Eigenschaft eines Kontos fest (z. B. Automatik- oder Steuerkonto). Der Kontenzweck bestimmt, wie das Konto in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen zugeordnet wird. Beide werden in den Kontenstammdaten gepflegt.
+ Was ist die „neue BWA“ auf Basis von Kontenzwecken?
Klassisch beruht die BWA auf einem BWA-Schema, das Kontenbereiche den BWA-Zeilen zuordnet. Die „neue BWA“ leitet die Zuordnung stattdessen aus dem Kontenzweck der Konten ab. Seit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 12.2 wurde – wo keine individuellen BWA/Planwerte genutzt werden – automatisch darauf umgestellt (in der Regel ab dem Wirtschaftsjahr 2022).
+ Muss ich etwas umstellen?
In vielen Fällen ist die Umstellung bereits automatisch erfolgt. Das BWA-Angebot bleibt inhaltlich identisch, egal ob auf Basis von Schemata oder Kontenzwecken. Wer individuelle BWA-Schemata nutzt, sollte die Umstellung mit der Steuerberatung abstimmen.